Gemäss Artikel 2 unserer Statuten hat unser Verein folgenden Zweck:
Zweck und Ziel des Verbandes ist der Schutz des privaten Grundeigentums sowie die Wahrung der Interessen der Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer.
Er richtet sein Augenmerk namentlich auch darauf, dem Vermieter Schutz gegen Schädigungen und Verluste durch Mieter zu bieten, anderseits auch rechtschaffene Mieter zu unterstützen gegen unbillige Begehren von Vermietern.
Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch:
Laut Beschluss der Generalversammlung: Fr. 75.00 im Jahr.
Im März 1933 wurde der Hauseigentümerverband Schlieren gegründet. Die Entwicklung unseres Vereins in den ersten 50 Jahren ist in der Broschüre "Hauseigentümer-Verband Schlieren – 50 Jahre" zusammengefasst.
Einladungen zur Generalversammlung enthalten das Protokoll der vorjährigen Generalversammlung, den Jahresbericht, die Jahresrechnung, den Voranschlag und den Revisorenbericht.
c/o Pierre Dalcher, Präsident
Hofackerstrasse 9
8952 Schlieren