Themenbezogen
Inhalt
1. Rechtssammlung der Stadt Schlieren
2. Zonenplan und Bauordnung
3. Kommunales Inventar der kulturhistorischen Objekte
4. Kommunales Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte
1. Rechtssammlung der Stadt Schlieren
Die Stadt Schlieren hat eine eigene Rechtssammlung: Zu dieser kommen Sie über den folgenden Link:
2. Zonenplan und Bauordnung
Zonenplan der Stadt Schlieren:
Bauordnung der Stadt Schlieren:
3. Kommunales Inventar der kulturhistorischen Objekte
Inventar der schützenwerten Bauten
Welche Bauten auf Schlieremer Gemeindegebiet sind schützenswert? Dies beantwortet das Inventar der kulturhistorischen Objekte (auch kurz Bauteninventar genannt). Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Objekt noch nicht unter Schutz gestellt. Es dient dem Bausekretär als Arbeitspapier im Baubewilligungsverfahren. Es stellt aber auch für Grundeigentümer und die Öffentlichkeit wertvolle Informationen zur Verfügung.
Das Inventar kann eingesehen werden unter:
Die Stadt Schlieren hat dazu auch noch ein Merkblatt abgegen:
Merkblatt Stadt Schlieren zum Inventar über kulturhistorische Objekte
Wirtschaftliche Bedeutung der Aufnahme im Inventar und Möglichkeiten der Grundeigentümer
Trotz Eintrag im Inventar hat der Hauseigentümer eine Bestandesgarantie - er kann seine Liegenschaft wie bis anhin nutzen und betreiben.
Erst bei Verkaufs- oder Bauabsichten wird die Inventaraufnahme für den Grundeigentümer von Bedeutung. Die Inventaraufnahme bedeutet, dass sein Haus ein allfälliges Schutzobjekt sein könnte - provisorisch, noch nicht definitiv.
Solange aufgrund der Inventaraufnahme die Nutzungsmöglichkeiten nicht definitiv geklärt sind, bestehen Unsicherheiten mit den Folgen
- Bei Verkaufsabsichten können die möglichen Unsicherheiten den Kaufpreis mindern
- Bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten ist der Grundeigentümer in seinen Gestaltungsmöglichkeiten möglicherweise nicht mehr frei.
Bei der Einreichung eines Baugesuches wird die Baubehörde die Unterschutzstellung von Amtes wegen klären. Um für die Zukunft Klarheit zu schaffen, kann der Grundeigentümer Verhandlungen mit der Stadt Schlieren aufnehmen oder das Provokationsbegehren stellen. Die Unsicherheiten können längere Zeit bestehen. Nach einem Provokationsbegehren hat die Stadt Schlieren innert einem Jahr die Frage der definitiven Unterschutzstellung zu klären (diese Frist kann um ein weiteres Jahr verlängert werden). Ergeben sich aus einer Unterschutzstellung Streitigkeiten, können diese bei Berücksichtigung aller Instanzenzüge Jahre dauern.
Am 3. Februar 2011 hat der HEV Schlieren eine Informationsveranstaltung mit dem Titel "Wird meine Liegenschaft unter Schutz gestellt?".
Aus dieser Verantstaltung die folgenden Dokumente:
Stadt Schlieren - Provokationsverfahren - Ablauf
Stadt Schlieren - Ablauf Unterschutzstellung
RA Dr. Thomas Wipf - Vortrag 3.2.2011 - Folien
Limmattaler-Zeitung 5.2.2011- Bericht über Anlass vom 3.2.2011
Politische Vorstösse:
Beantwortung_Kleine_Anfrage Markus Weiersmüller
Was sind die Wünsche des HEV Schlieren
- Respektvoller und kundenfreundlicher Umgang mit den Grundeigentümern - Vertrauen schaffen
- Die Unterschutzstellung ist ein politisches Geschäft - Bei Gesprächen und Verhandlungen mit den Grundeigentümer wird die Anwesenheit eines Stadtrates verlangt
- Schnelle Klärung der Entlassung oder Unterschutzstellung
Beispiele von Beschlüssen des Stadtrates
Entlassung Fabrikgebäude ehemals Aluminumschweisswerk-22.8.2011
4. Kommunales Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte
Welche Bäume auf Schlieremer Boden sind schützenswert? Wo sind Hecken, die im Falle einer Überbauung nicht einfach verschwinden sollten? Solche Fragen beantwortet das Natur- und Landschaftsschutzinventar.
Das Inventar finden Sie unter: