Aktuell



Der HEV Schlieren und die Stadt Schlieren laden sie herzlich zum Immobilien und Energietalk ein.
Dienstag, 21. September 2010    ab 13.30 Uhr


Weiter informationen finden sie im Link:

Link: Immobilien und Energietalk



Neuer Präsident    23.4.10

An der gestrigen GV ist nach 33 Jahren im Vorstand Hansruedi Steiner als Präsident zurück getreten. Der würdige Nachfolger heisst:

Peter Voser

Peter Voser


"Registerharmonisierung"   16.3.10
 
Momentan sind vermehrt Anfragen zum Thema Registerharmonisierung zu verzeichnen. Zu Fragen bzw. Unsicherheit führt insbesondere:
 
 Zwischen Hauseigentümerverbänden und amtlichen Instanzen war vereinbart, dass nur Informationen erhoben werden dürfen, die auf einem "normalen Mietvertrag" aufgelistet sind: Namentlich Angaben zu Zimmerzahl und Wohnfläche sind davon ausgenommen und müssen nicht angegeben werden.
 
Auf einem aktuellen Merkblatt des Statistischen Amtes des Kantons Zürich zur Registerharmonisierung wird über die Informationen, die Hauseigentümer/Verwalter zur Verfügung stellen müssen, festgehalten:
 
"Für die Erhebung wichtige Wohnungsinformationen sind (bekannte) Bewohnerinnen und Bewohner, Stockwerk, Zimmerzahl, (Brutto-) Wohnfläche und ein Vorschlag für die amtliche Wohnungsnummer."
 
Die mit der Erhebung beauftragte Post hingegen verlangt nun in ihrem Schreiben an Hauseigentümer/Verwalter ausdrücklich:
 
"Folgende Daten benötigen wir von Ihnen pro Gebäude:
Gebäude: Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort
Wohnungen: Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer, Wohnfläche im m2
Personen: Name, Vorname oder Wohnung steht leer oder ist zweckentfremdet (Praxis, Atelier etc.)"
 
Die Frage nach Zimmerzahl und Wohnfläche ist NICHT STATTHAFT.
 

Hauseigentümer/Verwalter sind nur zu folgenden Angaben verpflichtet:

1. Gebäudeadresse, Stockwerk und Lage auf Stockwerk,

2. Name und Vorname der Mieterinnen und Mieter („wer hat Mietvertrag unterschrieben?“), weitere Bewohner soweit bekannt,

3. Name, Adresse des Vermieters bzw. Immobilienverwaltung („wer hat Mietvertrag erstellt?“).

 

Weitere Angaben, wie etwa zu Zimmerzahl oder Wohnungsfläche, sind nicht nötig!

 

Als att. senden wir Ihnen ein soeben fertig gestelltes Merkblatt des HEV Kanton Zürich zur Information bzw. zur Abgabe bei Anfragen.  Weitere Informationen finden Sie auch auf  auf der Website des HEV Kanton Zürich www.hev-zh.ch
 
Merkblatt des HEV Kt. Zürich zur Registerharmonisierung


Ueberdeckung Gubristtunnel-Einfahrt  26.3.2010

"Chance Gubrist" und die Standortförderung Limmattal, unterstützt auch durch den HEV Limmattal, sammeln Unterschriften für eine Petition.
Link zur Sammlung


Gasversorgung bleibt im Eigentum der Stadt
  17.03.2010

Anlässslich der letzten Gemeinderatssitzung hat der Stadtrat mitgeteilt, dass er auf den Antrag, die Gasversorgung zu verkaufen, verzichtet. Damit dürfte aber das Problem nicht gelöst sein. Die schlechte Wirtschaftlichkeit der Gasversorgung liegt am "unheiligen" Vertrag mit dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich betreffend die Fernwärmeversorgung.

Artikel betreffend Eigenmietwert weiter unten

Energiestadt Schlieren bald ohne Energie  21.02.2010

 

Dafür haben wir jedoch ein Label! Herr Krebs vom „Limmattaler“ ist in seinem Bericht über die Orientierung Stadtrates betreffend Verkauf der Gasversorgung sehr human mit unserem Stadtrat umgegangen. Einmal mehr wurde klar, dass der Vertrag mit dem EWZ über die Versorgung mit Fernwärme eine Katastrophe für Schlieren ist. Zum Nulltarif wurden dem EWZ Monopole eingeräumt, die in einem Vertrag gegen Treu und Glauben verstossen. So ist die Stadt Schlieren im Fernwärmeversorgungsgebiet verpflichtet, in jeder Baubewilligung den Anschluss an das Fernwärmenetz verbindlich vorzuschreiben. Das EWZ hingegen ist nicht zum Anschluss verpflichtet. Es kann je nach wirtschaftlichem Nutzen für die Firma entscheiden. Kleine, für das EWZ wirtschaftlich weniger interessante Teile im Gebiet Engstringerstrasse, wurden gar vom Fernwärmenetz ausgeschlossen. Ökologisch sinnvolle Projekte im Versorgungsgebiet der Fernwärme (z.B. Solaranlagen) sind zu Gunsten des Monopols des EWZ ausgeschlossen. Sollte der Vertrag, der geheim und ohne Wissen des Gemeinderates und des Volks abgeschlossen wurde, nicht nichtig erklärt werden können, so ist der Stadtrat gefordert, zumindest Nachverhandlungen mit dem EWZ aufzunehmen. Wenigstens die anstössigen Regelungen müssen ausgeräumt werden. Anderseits ist auch der Kantonsrat gefordert, der solche weitreichenden undemokratischen Millionenbeschlüsse zulässt.

Zu allen diesen Problemen hat der Anlass im Stürmeierhuus zu Tage geliefert, dass die Fernwärmeversorgung bisher keinen ökologischen Vorteil geliefert hat und auch die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.

In der „Energiefachgruppe“ der Stadt Schlieren ist kein einziger Konsument eingebunden. Stimmberechtigt ist neben einem Labelapostel auch ein Vertreter des EWZ. Das hat Gemeinderat Andreas Geistlich zum Kommentar gebracht „Das ist ja wie wenn die Lungenliga einen Kettenraucher im Vorstand hätte“.

Statt die Probleme anzugehen möchte sich der Stadtrat aus der Verantwortung für die Energieversorgung der Stadt Schlieren verabschieden. Er will die Gasversorgung, bzw. seine Bezüger, vermutlich an die Erdgas Zürich verkaufen. (EWZ und Erdgas Zürich sind beides Firmen im Eigentum der Stadt Zürich) Das soll, zumindest bis ein vorteilhaftes Konzept vorliegt, nicht geschehen. Sonst müssten wir wohl eher über den Anschluss an die Stadt Zürich als Kreis 13 diskutieren.

 

H.R. Steiner, Präsident des Hauseigentümerverbandes Schlieren

(Historien zum Energieverbund unten)


Schlieremer Gasbezüger werden verkauft

Artikel im Limmattaler auf der Titelseite

Ausführlicher Artikel auf der Lokalseite (18.12.2009)

Der Stadtrat will zu keinem Fehler stehen und erwähnt mit keinem Wort das Fernwärmenetz, das nun zu einem grossen Debakel in Schlieren führt. Im Jahr 2005 wurde dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich ohne Wissen der Betroffenen und des Gemeinderates eine weitgehende Konzession für die Errichtung eines Fernwärmenetzes vergeben. Die unter Verschluss gehaltene Konzession räumt dem EWZ ein Monopol für Wärme- und Kältelieferung in einem grossen Gebiet der Stadt Schlieren ein. Die ersten Erfahrungen der Hauseigentümer mit dem EWZ sind alles Andere als positiv. Wie weit sich das Fernwärmenetz als ökologisch erweisen wird, ist noch zu hinterfragen. Statt im Bändliquartier, neben der Kläranlage, zu verteilen, wird das Warmwasser mit erheblichem Wärmeverlust zuerst nach Schlieren transportiert.

Schon im Jahr 2005 erkannte der Hauseigentümer-Verband die Konkurrenzierung unseres Gasnetztes und wehrte sich gegen die Konzession. Der Bezirksrat entschied, dass ein Hauseigentümer nicht sofort, sondern erst bei einer Verpflichtung zum Bezug (Baubewilligung oder Heizungsumbau) zu einem Rekurs berechtigt sei.  Ein Bauherr kann jedoch aus ökonomischen Gründen nie einen Rekurs gegen die Bezugsverpflichtung von Fernwärme anstrengen, da er sein Bauvorhaben allenfalls über Jahre verzögern würde. Der Stadtrat fühlte sich durch unsere Initiative verletzt.

Nun soll die Gasversorgung verkauft werden, was der Stadtkasse Geld bringen soll. Eher ist es aber so, dass alle Mieter und Hauseigentümer verkauft werden. Sie haben dieses Gasnetz einst mit Steuern und Bezugsgebühren bezahlt und sollen nach dem Verkauf mit einem um 20 % höheren Gaspreis nochmals zur Kasse gebeten werden. Wer nun glaubt, dass er in diesem Fall einfach auch auf Fernwärme wechseln werde, kann sich sehr irren. Das EWZ hat wohl das Monopol für Wärmelieferungen, jedoch muss es nicht jeden Bezüger beliefern. Es wird sich die Rosinen aussuchen und nur Grossbezüger anschliessen und jene die zufällig an einer Versorgungsleitung liegen. Das Versorgungsgebiet deckt jedoch nur etwa 30 % des Stadtgebietes ab.

Den Monopolvertrag mit dem EWZ, der nun zum Debakel in der Gasversorgung führt, hat der heutige Stadtrat zu verantworten. Für die Verträge ist das Bauamt mit seinem Chef, Manuel Peer, und Bauvorstand Jean-Claude Perrin verantwortlich. Nun möchte der Stadtrat im Galopp das Problem los werden und schon Anfang Februar definitiv über den Verkauf der Gasversorgung entscheiden. Unüberlegte Entscheide, die jede Kompetenz über die freie Marktwirtschaft missen lassen, sollten jedoch vermieden werden. Man merke sich: Auch dem Käufer der Gasversorgung würde defacto ein Monopol für Gaslieferungen im übrigen Gebiet eingeräumt!

Jetzt müssen sich die Schlieremer Gemeindebürger nur noch überlegen, wen sie im Januar in den Stadt- und Gemeinderat wählen möchten. Es wird nicht sehr einfach werden. Von den Kandidaten mussten sich nur die wenigsten in der Marktwirtschaft bewähren. Unsere Stadt ist jedoch ein "Geschäft" bei dem Führungs- und Marktwirtschaftskompetenzen nötig sind.

H.R. Steiner, Präsident, Hauseigentümer-Verband Schlieren


Was 2005 durch den HEV geschrieben wurde bezüglich Energieverbund geschrieben wurde:


1. Beschwerde an den Bezirksrat
2. Entscheid des Bezirksrates

3. Kommentar

Energieverbund Schlieren

Durch einen gemeinsamen Brief der Stadtverwaltung Schlieren und des Elektrizitätswerk der Stadt Zürich wurden die Hauseigentümer eines festgelegten Gebietes auf den "Energieverbund Schlieren" aufmerksam.

Der Energieverbund Schlieren gründet auf einem Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Schlieren (Stadtrat) und dem EWZ. Der Vertrag wurde nicht veröffentlicht. Dem EWZ wurde ein Monopol eingeräumt. Die Hauseigentümer können zum Bezug von Fernwärme verpflichtet werden.

Dass Abwärme aus Verbrennungsanlagen, Industriebetrieben usw. genutzt werden soll ist unbestritten. Das eingeräumte Monopol und die Verpflichtung zum Bezug von Fernwärme ist allerdings sehr problematisch.

Um keine Fristen zu verpassen haben wir beim Bezirksrat eine Beschwerde eingereicht. Bisher gründet der Vertrag auf Stadtratsbeschlüssen. Nach unserer Auffassung müsste dieser Vertrag, bzw. die Vertragsgrundlagen durch den Gemeinderat behandelt werden. Eine Vernehmlassung bei den Hauseigentümern wäre in einem solchen Fall bestimmt sinnvoll.

Beschwerdetext




Zu den Erhöhungen  der Eigenmietwerte durch den Regierungsrat des Kantons Zürich

Falls der Ihnen bekanngegebene Eigenmietwert Ihnen wesentlich zu hoch erscheint, korrigieren Sie diesen Wert in Ihrer Steuererklärung. Nach einer Verfügung der Steuerbehörde könnte sich ein Rekurs lohnen. Beachten Sie das nachfolgende Merkblatt. Leider kann der HEV keine allgemein gültige Beschwerde einreichen. (21.1.2010)

Merkblatt des HEV

Dazu die Meinung des Hauseigentümerverbandes (20.8.2009)



Was man einfach wissen muss:

Mietzinsanpassung ohne amtliches Formular ist "nichtig".

Nichtig heisst: Nicht vorhanden. Sie ist demnach auch nichtig, wenn man mit dem Mieter alles besprochen hat und er eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat. Auch ein neuer Mietvertrag mit erhöhten Mietzinsen, dem kein Formular beigelegt wurde, kann nichtig sein. Dies gilt nicht nur für Wohnungen, sondern auch für kleine Mietsachen, z.B. Garagen oder Bastelräume. Auch wenn der Mietvertrag mündlich abgeschlossen wurde muss eine Mietpreiserhöhung mit Formular erfolgen. Das Formular muss gemäss Gesetz mit "eingeschriebenem Brief" dem Mieter zugestellt werden. Somit ist eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung nicht Gesetzeskonform. "Zuviel bezahlte Mietzinse" können bis nach 10 Jahren zurückgefordert werden!



Von der vergangenen GV:

Protokoll

Jahresbericht 2008
Protokoll 2008
Jahresrechnung 2008


Neue Vorstandsmitglieder:

- Thomas Bolliger
- Beat Friedrich
- Peter Voser
- Markus Weiersmüller

Liste der Vorstandsmitglieder


Erneute Zinssenkung der Nationalbank

Regierungsrat Markus Kägi äussert sich zum Limmattal



Dr. Fritz Arnet

wurde am 18. September 2008 von seinem Leiden erlöst. Wir sind ihm für seine Leistungen zu Gunsten unseres Verbandes herzlich dankbar. Seiner Familie entbieten wir unser aufrichtiges Beileid.

Hauseigentümer-Verband Schlieren

Der Trauergottesdienst findet am Dienstag 23. September 2008 um 14.15. Uhr in der katholischen Kirche St. Josef in Schlieren statt.



Referenzzinssatz bei Mietverträgen
Ab sofort ist bei Mitverhältnissen der neue durch den Bund festgesetzte Referenzzinssatz massgebend
Mitteilung des HEV Schweiz





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